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§ 1 Vertragsgrundlage
- Der Vertrag zwischen ROLLERWERK und dem Kunden kommt ausschließlich auf der Grundlage der hier genannten AGB zustande.
- Die Lieferung, Leistungen und Angebote von ROLLERWERK erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
- Die AGB gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen ROLLERWERK und dem Käufer zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Alle Angebote von ROLLERWERK, die in jeglicher Art ausgewiesen werden, sind frei bleibend und unverbindlich und stellen nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Seitens des Kunden dar. Es liegt im Ermessen von ROLLERWERK das Angebot anzunehmen.
- Wenn Sie bei ROLLERWERK bestellen, schicken wir eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt. Diese E-Mail stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll dich nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir die bestellte Ware versenden. Über Produkte, die zum Zeitpunkt der Bestellung nicht verfügbar sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.
- Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten oder Eigenschaftsbeschreibungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und gesondert schriftlich vereinbart werden. Alle sonstigen Angaben stellen keine Eigenschaftszusicherungen dar.
§ 3 Preise
- Alle angegebenen Preise sind, ebenso wie die Angebote, egal wo sie gemacht worden sind, Katalog oder Internet, stets unverbindlich und frei bleibend.
- Die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise behalten ihre Gültigkeit, soweit die Lieferung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erfolgt.
- Die angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. der jeweiligen Versandkosten.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
- Die reguläre Lieferfrist beträgt derzeit ca. 7 Werktage ab dem Zeitpunkt der Bestellung. Wir bemühen uns, Lieferfristen einzuhalten. Bei Lieferverzögerungen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die uns bei Auftragserteilung nicht bekannt waren und nicht von uns zu vertreten sind, verlängern sich Lieferfristen in angemessenem Umfang. Eine Schadensersatzhaftung für einen Lieferverzug ist ausgeschlossen.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördlich Anordnungen, Ausfall eines Vorlieferanten usw., auch wenn diese Ereignisse bei Lieferanten von ROLLERWERK oder deren Unterlieferanten eintreten, hat ROLLERWERK auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten und gerät daher auch nicht in Verzug. ROLLERWERK ist jederzeit zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt, es sei denn, eine solche Teilleistung oder Teillieferung hat für den Käufer nachweislich kein Interesse.
- Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist ROLLERWERK berechtigt, Ersatz des ihr daraus entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware auf den Käufer über.
- Bei Originalteilen und Angeboten erfolgt die Lieferung nur so lange der Vorrat reicht.
§5 Gefahrtragung
- Die Gefahr des zufälligen oder unverschuldeten Untergangs der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Waren an die den Transport ausführende Person übergeben worden sind oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen haben. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
- Der Käufer ist verpflichtet bei Schäden an der Ware diese unverzüglich, spätestens jedoch in einer Frist von 3 Tagen dem ROLLERWERK anzuzeigen, da andernfalls eventuelle Ansprüche an den Transporteur oder gegen den Transportversicherer entfallen könnten.
§6 Gewährleistung
- Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert ROLLERWERK nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
- Schlägt die Nachbesserung auch nach dem dritten Versuch fehl, oder ist eine Ersatzlieferung nach einer angemessenen Frist von mindestens 3 Monaten nicht möglich so kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
- Offensichtliche Mängel müssen ROLLERWERK unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Gegenstände sind im dem Zustand in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten.
- Die vorstehenden Regelungen gelten nur soweit es sich bei der Ware nicht um Gebrauchtmaschinen, Bastelfahrzeuge oder Artikel handelt. Hier werden diese Waren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Ebenso bei Elektronik- und Rennsportartikeln.
- Tuningteile sind nur für Ausstellungszwecke bestimmt. Alle von uns geführten Artikel, die nicht ausdrücklich als für den Straßenverkehr zulässig gekennzeichnet sind und die StVZO berühren, bedürfen einer Rücksprache bzw. Eintragung beim TÜV/DEKRA vor der Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenverkehr. Für Tuning- und Elektronikteile erfolgt der Einbau, Betrieb und Nutzung auf eigene Gefahr, die Teile sind ausdrücklich nur für den Gebrauch auf Ausstellungen bestimmt und nicht für den Betrieb in den Fahrzeugen. Es wird ausdrücklich auf die erheblichen Risiken beim Gebrauch von Tuning- und Rennsportartikeln im Rahmen des Betriebes von Fahrzeugen hingewiesen. Ein solcher Gebrauch wird von ROLLERWERK nicht gebilligt und entspricht nicht der vorgesehenen Nutzung dieser Teile Ausschließlich für Ausstellungszwecke. Helme, die nicht den ECE Normen entsprechen sind nicht für Rennzwecke geeignet. Laut der STVO vom 19.03.90 dürfen Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart aufgeführt sind, weiter verwendet werden. Nutzung der Helme ohne ECE erfolgt jedoch auf eigene Verantwortung des Käufers. Für Schäden aus der vertragswidrigen Verwendung dieser Artikel haftet ROLLERWERK nicht, außer der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten von ROLLERWERK.
§ 7 Haftungsbegrenzung
- Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen ROLLERWERK, als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für die Haftung wegen arglistiger Täuschung oder aus Eigenschaftszusicherungen. In jedem Fall unberührt bleiben eine Haftung von ROLLERWERK nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung.
§ 8 Zahlung und Versandkosten
- Die Zahlungen sind für ROLLERWERK kostenfrei zu erbringen. Die Zahlungen erfolgen per Vorauskasse, paypal / Kreditkartenzahlung oder per Nachnahme. Paypalzahlungen aus dem Ausland müssen vorab abgesprochen werden.
- Unabhängig von der Höhe des Bestellwerts berechnen wir innerhalb Deutschlands eine Versandkostenpauschale in Höhe von 4.90 €.
- Bei der Zahlungsart Nachnahme fallen zusätzlich noch die Nachnahmegebühren der deutschen Post an, dies sind aktuell 4,00 Euro. Nachnahme ist nur innerhalb Deutschlands als Versandart möglich. Nachnahme ist nicht bei Erstbestellung möglich.
- Für den Versand ins europäische Ausland berechnen wir pauschal 14.90 €. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und den Versand in nicht europäische Länder.
- Der Käufer sorgt dafür, dass bei der Bestellung die richtige Lieferadresse übermittelt wird. Rücksendungen aufgrund falscher Adressangabe werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Bei Nichtannahme bei Nachnahme durch den Käufer werden die hieraus entstehenden Kosten dem Käufer in Rechnung gestellt.
§ 9 Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
- Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen ROLLERWERK und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Soweit der Käufer Kaufmann iSd. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Freising ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
- Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Rückgaberecht nach §§2, 3 FernAbsG iVm. §§ 361b, 361a BGB:
Sollten Sie bestellte Ware nicht behalten wollen, können Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware und dieser Widerrufsbelehrung jederzeit und ohne Angabe von Gründen unbenutzt und in der Originalverpackung an uns zurücksenden (§3 Abs. 1, 3 FernAbsG iVm. § 361b BGB).
Ausgeschlossen von der Rücksendung sind Artikel, deren Originalverpackung beschädigt wurde und/oder falsch einbaut worden sind; Ware, die bereits eingebaut war, oder Einbaufehler aufweist und bereits benutzte Helme in nicht originaler oder beschädigter Verpackung.
Die Kosten der Rücksendung übernimmt bis zu einem Warenwert von 40 € der Käufer. Bei einem Warenwert höher als 40 € erstatten wir Ihnen die Versandkosten zusammen mit dem Kaufpreis zurück.
Teilen Sie uns die Rückgabe bitte vorher schriftlich mit und senden Sie uns keine Waren "unfrei" zu. Diese können wir nicht annehmen.
Rücksendeadresse:
Jürgen Hauser, In der Lohe 17
D-85416 Langenbach
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